Spenden

Das GJW.NRW freut sich über jede Spende. Als gemeinnütziger Jugendverband bieten wir unsere Events und Veranstaltungen so günstig wie möglich an. Das ist immer sehr knapp kalkuliert. Um das weiterhin möglich zu machen, brauchen wir jedoch Spendengelder. Unterstütze unsere Arbeit mit deinem Geld.

Um es Kindern und Jugendlichen, die es sich nicht leisten könnten, doch möglich zu machen an unseren Freizeiten teilzunehmen, hat das GJW.NRW einen Solidaritätsfonds. Daraus unterstützen wir Teilnehmende, indem wir einen Teil der Kosten daraus bezahlen. Gerne kannst du auch direkt für diesen Fonds spenden.

Vielen Dank!

Dein GJW.NRW

Spendenformular

Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Gläubiger-Identifikationsnummer des Gemeindejugendwerks für SEPA-Lastschriftverfahren: DE46ZZZ00001995401

Hinweis zur Abbuchung: Lastschrift-Spenden ziehen wir jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats ein. Dein SEPA-Mandat werden wir dementsprechend zum nächstmöglichen Einzugstermin ausführen. Die Mandatsreferenznummer findest du auf deinem Kontoauszug.

Deine Einzugsermächtigung kannst du jederzeit ohne Einhaltung von Fristen widerrufen.

Mit * markierte Felder sind Pflichfelder

Überweisung

Natürlich könnt ihr eure Spende auch überweisen. Bitte verwendet dafür folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Gemeindejugendwerk NRW
IBAN:DE28 500 921 000 000 112 305
BIC: GENODE51BH2
Spar- und Kreditbank Bad Homburg

Wenn ihr eine Zuwendungsbestätigung per Post bekommen wollt, gebt doch bitte im Verwendungszweck euren Namen und Adresse an.

Zuwendungsbescheid

Zu Beginn des Jahres bekommst du von uns automatisch eine Sammelbestätigung, auf der alle deine Spenden, die im Vorjahr bei uns eingegangen sind, aufgelistet werden. Bitte gebt dazu beim Spenden die vollständige Adresse an.

Spenden vermindern das zu versteuernde Einkommen. Da das Gemeindejugendwerk als "Abteilung" des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden eine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, können bis zu zwanzig Prozent des Einkommens in der Steuererklärung geltend gemacht werden.